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Länderinformationen über SCHWEIZ

 

Generelle Information:

ALLGEMEINE INFORMATIONEN

Staatsform Die schweizerische Eidgenossenschaft ist ein Bundesstaat mit 26 Kantonen (20 Kantone, 6 Halbkantone). Die Kantone sind laut Bundesverfassung souverän und üben als solche alle Rechte aus, die nicht der Bundesgewalt übertragen sind. Als Regierung fungiert der Bundesrat (Kollegialbehörde) mit 7 Mitgliedern, aus dessen Mitte jeweils auf ein Jahr befristet der Bundespräsident (2004: Josef Deiss) gewählt wird. Das Parlament besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern:

Nationalrat (Volksvertretung) mit 200 Mitgliedern, Ständerat mit 46 Mitgliedern (Kantonsvertretung - 2 Mitglieder pro Kanton bzw. 1 Mitglied pro Halbkanton)

Fläche 41.285 km2 (etwas weniger als halb so groß wie Österreich)

Bevölkerung 7,348 Mio. Einwohner (2002) davon 20,8% Ausländer (ca. 28.000 Österreicher); Bevölkerungsdichte 178 Personen/km

Konfession 41,8% Römischkatholiken; 35,2% Protestanten; 4,3% Muslime; 3,3% übrige; 11,1% keine Religionszugehörigkeit

Beschäftigungs- Zahl der Erwerbstätigen 2002: 4.172 Mio. (56,8% d. Bevölkerung), Struktur davon 24,7% ausländische Arbeitskräfte Beschäftigungsstruktur:

4,1% in Land- und Forstwirtschaft
25,1% in Industrie, Handwerk und Bauwirtschaft
70,8 % im Dienstleistungssektor

Städte Bundeshauptstadt Bern: 319.000 Einwohner (und dazugehörige Zürich 954.000 Einwohner Wirtschaftsräume, Genf 464.000 Einwohner Anfang 2001) Basel 401.000 Einwohner Lausanne 289.000 Einwohner Klima Im Allgemeinen wie in Österreich

Historischer Überblick

Die Entstehung der "Eidgenossenschaft" im 13. Jahrhundert geht auf den Bund der Waldstätten Uri, Schwyz und Unterwalden im Jahre 1291 zurück. Das Bewusstsein einer glorreichen Vergangenheit und erfolgreicher Schlachten ließ in den folgenden Jahrhunderten das noch heute für die Schweiz typische Nationalbewusstsein entstehen. Besonders geprägt wurde die Schweiz durch die Glaubensspaltung im 16. Jahrhundert. In die beiden folgenden Jahrhunderte fällt die Entwicklung des bis zur Gegenwart gültigen Neutralitätsprinzips.

Am 12.4.1798 entstand mit dem ersten Versuch einer Einheitsverfassung die Helvetische Republik. Der "Freisinnige Schweizerische Bundesstaat" wurde am 6.11.1848 geschaffen. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts richtete die Schweiz einen Wirtschaftsraum mit einheitlichem Zollsystem ein. Seit dem ersten Weltkrieg entwickelte sie sich zu einem industrialisierten Kleinstaat in Europa, der heute zu den reichsten Ländern der Welt zählt. Politische Parteien Die wichtigsten Parteien im Nationalrat (Nationalratswahl 2003) Sozialdemokratische Fraktion/SP (52 Sitze), Schweizerische Volkspartei/SVP (55 Sitze), Freisinnig-Demokratische Partei/FDP (36 Sitze), Christlich-Demokratische Volkspartei/CVP (28 Sitze), Grüne Partei (13 Sitze), Liberale Partei (4 Sitze), übrige Parteien 12 Sitze Die Kantone und ihre Sprachen Anteil der Sprachen in Bezug auf die Gesamtbevölkerung:

63,9 % Deutsch
19,5 % Französisch
6,6 % Italienische
0,5 % Rätoromanisch
9,5 % andere Sprachen

Mitgliedschaft in wirtschaftlich relevanten internationalen Organisationen

UN, CD, EBRD, ECE, EFTA, Europarat, FAO, GATT / WTO, IAEA, IBRD, ICAO, ILO, IMF, ITU, OECD, UNESCO, UPU, WHO.

Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU. Mit der EU besteht im Rahmen der Schweizer Mitgliedschaft in der EFTA ein Freihandelsabkommen für industrielle und gewerbliche Produkte. Mit dem Fürstentum Liechtenstein besteht seit 1923 eine Zoll- und Währungsunion sowie ein Abkommen betreffend Übernahme des militärischen Schutzes.

Abkommen mit Österreich

  • Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von Einkommen und Vermögen

  • Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet von Nachlass und Erbschaftssteuern

  • Abkommen über soziale Sicherheit - dieses regelt die zwischenstaatlichen Rechte auf Unfallversicherung, Pension, Zuschussrenten, Familienbeihilfen, Alters- und Invalidenrenten. Gegenseitige Anrechnung von Versicherungszeiten

  • Abkommen über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Gerichtsurteilen

  •  Abkommen betreffend Arbeitslosenversicherung für Grenzgänger

  • Abkommen betreffend Niederlassungsverhältnisse (österreichische Staatsbürger haben nun nach einem ununterbrochenen, ordnungsgemäßen Aufenthalt von fünf Jahren - anstatt wie früher von zehn Jahren - in der Schweiz Anspruch auf Erteilung der Niederlassungsbewilligung)

Landes- und Geschäftssprachen

Je nach Landesteil Deutsch, Französisch oder Italienisch (siehe Kapitel: Die Kantone der Schweiz)

Maße und Gewichte
Metrisches System

Währung

1,-- Schweizer Franken (CHF) = 100,-- Rappen (Centimes)

1 EUR = CHF 1,58099 (28. August 2006))

Elektrischer Strom

220V, 50 Hz, 3-poliger Stecker oder Europastecker; die dickeren Schukostecker können nicht verwendet werden

Importbestimmungen

Im Rahmen des EU-EFTA-Freihandelsabkommens besteht Zollfreiheit für gewerblich-industrielle Waren (Zolltarifkapitel 25-99) mit nachgewiesenem EU-Ursprung. Durch das Inkrafttreten des WTO-Abkommens ist auch die Teilnahme österreichischer Firmen an öffentlichen Ausschreibungen auf Bundes- und Kantonsebene möglich, da diese ab festgelegten WTOSchwellenwerten öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Siehe auch AWO-Fachreport "Ausschreibungsmarkt Schweiz" im Internet unter http://www.wko.at/awo/ch -

Sonstige wichtige Adressen

Österreichische Botschaft Kirchenfeldstraße 77/79
CH-3000 Bern 6
Tel.: +41 31 356 5252
Fax: +41 31 351 5664
E-Mail: bern-ob@bmaa.gv.at
Öffnungszeiten: Mo-Fr: 9.00 bis 12.00 Uhr

Österreichisches Generalkonsulat Seestrasse 161,
(Berufsgeneralkonsulat) CH-8002 Zürich
Tel.: +41 44 283 2700
Fax: +41 44 280 3765
E-Mail: zuerich-gk@bmaa.gv.at
Öffnungszeiten: Mo-Fr: 9.00 bis 12.00 Uhr

Österreichische Honorarkonsulate

Generalkonsulat Basel Tel.: +41 61 271 3535
Lange Gasse 37, CH-4052 Basel Fax: +41 61 280 2910

Generalkonsulat Genf Tel.: +41 22 312 0600
Rue Sénebier 20, CH-1211 Genève 12 Fax: +41 22 818 0818

Konsulat Chur Tel.: +41 81 257 0195
Obere Gasse 41, CH-7002 Chur Fax: +41 81 257 0191

Konsulat Lausanne Tel.: +41 21 617 2894
Avenue d'Ouchy 66, CH-1000 Lausanne 6 Fax: +41 21 613 1005

Konsulat Lugano Tel.: +41 91 923 5681
Via Pretorio 7, CH-6901 Lugano Fax: +41 91 922 7177

Konsulat Luzern Tel.: +41 41 210 4182
Hirschengraben 13, CH-6003 Luzern Fax: +41 41 210 6226

Konsulat St. Gallen Tel.: +41 71 230 1970
Bahnhofstrasse 7, CH-9000 St. Gallen Fax: +41 71 230 1971

Schweizerische Botschaft in Österreich
Prinz Eugen Straße 7
A-1030 Wien
Tel.: 01 79 505
Fax: 01 79 505-21
E-Mail: vertretung@vi.rep.admin.ch

Handelskammer Schweiz–Österreich und Liechtenstein
Neuer Markt 4
A-1010 Wien
Tel.: 01 512 7950
Fax: 01 513 9282
E-Mail: info@hk-schweiz.at
Homepage: http://www.hk-schweiz.at/

Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
Willadingweg 83
Postfach 250
CH-3000 Bern 16
Tel.: +41 31 359 4111
Fax: +41 31 359 4444
Öffnungszeiten: Mo-Fr: 9.00 bis 12.00 Uhr

Angenehmste Reisezeit, Kleidung

Es gelten die selben Empfehlungen wie für Österreich

Einreisebestimmungen

Österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise in die Schweiz und einen Aufenthalt bis zu drei Monaten einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass, dessen Gültigkeitsdatum maximal fünf Jahre überschritten werden darf.

Impfungen

Keine besonderen Vorschriften

Zollvorschriften

Gebrauchte persönliche Habe, die Reisende zu ihrem persönlichen Gebrauch mit sich führen oder die ihnen zu diesem Zweck voraus- oder nachgesandt wird, ist zollfrei. Zollfrei sind ferner auch Nahrungs- und Genussmittel zum Reiseverbrauch in den als zulässig erklärten Mengen (= Tagesbedarf einer Person). Für alkoholische Getränke und Tabakwaren wird die Zollfreiheit nur Personen mit einem Mindestalter von 17 Jahren und in folgenden Höchstmengen gewährt: alkoholische Getränke bis 15 % Vol.: 2 Liter und alkoholische Getränke über 15 % Vol.: 1 Liter Tabakwaren: 200 Stück Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Pfeifentabak Mitgeführte Geschenke: bis maximal CHF 300,-- (ca. EUR 200) abgabenfrei Die aktuellen Bestimmungen über die Einfuhr von Heimtieren, Waffen, Munition, Pflanzen, Früchten, Fleisch u.a. durch Privatpersonen können Sie an der Außenhandelsstelle Zürich einholen oder unter der Homepage der Eidgenössischen Zollverwaltung http://www.zoll.admin.ch/d/private/rv/reisen_einkaufen.php erfragen. Devisenvorschriften, Währungen In der Schweiz gibt es keine Beschränkungen im Zahlungsverkehr. Auch die Einfuhr von Valuten ist möglich. Man sollte jedoch beachten, dass größere Mengen an Bargeld bei der Einreise freiwillig vorgezeigt werden sollten, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist. Es passiert regelmäßig, das Personen mit einem großen Bargeldbestand nach der Herkunft dieser im Detail befragt werden.

Der Euro wird als Zahlungsmittel oft akzeptiert, aber NICHT immer!

Beförderungsmittel

Taxi: Fahrpreis Flughafen Kloten bis Zürich / Stadtzentrum: ca. CHF 60,-- (ca. EUR 40); Fahrzeit: 20 - 30 Minuten, Zug (sehr zu empfehlen, oft schneller als Taxi): Fahrpreis Flughafen Kloten bis Zürich / Stadtzentrum: CHF 5,40 (ca. EUR 3,6); Fahrzeit: ca. 11 Minuten.

Lokale Verkehrsmittel

Sehr gut ausgebautes Straßenbahn- und Busnetz in den größeren Städten. Taxitarife Zürich: Grundtarif: CHF 6,-- (ca. EUR 4) zuzüglich CHF 3,50 (ca. EUR 2,3) pro km; eine Stunde Wartezeit: CHF 63,-- (ca. EUR 42)

Geschäftszeiten

Vielfach von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Im allgemeinen von 8.00 bis 18.30 Uhr (Geschäftszeit) bzw. von 8.00 bis 17.00 Uhr (Bürozeit). Am Montag haben manche Geschäfte bis 13.00 Uhr geschlossen, dafür jedoch am Samstag bis 16.00 Uhr geöffnet. In manchen Kantonen bzw. Gemeinden ist einmal wöchentlich Abendverkauf bis 21.00 Uhr. Öffnungszeiten der Banken: meist von 8.30 bis 16.30 Uhr.

Zeitverschiebung, Sommerzeit (MEZ) wie Österreich

Feiertage

Siehe auch o.a. Bürozeiten

Da Schweizer Feiertage kantonal bzw. regional sehr unterschiedlich geregelt sind, empfiehlt es sich, vor der Planung einer Reise mit der Außenhandelsstelle Zürich Kontakt aufzunehmen bzw. folgende Webseite zu konsultieren http://www.feiertagskalender.ch/index.php.

Gesamtschweizer Feiertage 2006:

01 .und 02. Jänner (Neujahr),
06. Jänner (Dreikönige, nicht in allen Kantonen),
27. Februar (Fasnachtmontag; nur in Glarus und Schwyz),
28. Februar (Fasnachtdienstag; nur in Obwalden und Schwyz) ,
01. März (Ausrufung der Republik; nur in Neuenburg);
06. März - 8. März (Basler Fasnach; nur in Basel),

Karfreitag (ausgenommen Tessin, Wallis),
Ostermontag (ausgenommen Wallis),
Tag der Arbeit - 1. Mai,
Christi Himmelfahrt - 25. Mai,
Pfingstmontag - 05. Juni,
1. August - Nationalfeiertag
25. und 26. Dezember

Wichtige regionale Feiertage in Zürich:

Zürich Sechseläuten – 17. April 2006
Knabenschießen -11. Sept. 2004

Notrufe

Polizei: 117
Rettung: 144
Pannendienst: 140

Trinkgelder i.a. keine, in Restaurants bis zu 5 %

Post-, Telefongebühren

Briefe/Ausland - Europa bis 20 g: A-Post (schnellere Zustellung): CHF 1,30 (ca. EUR 0,87);

B-Post: CHF 1,20 (ca. EUR 0,8)

Telefon- / Faxgebühr nach Österreich

Wochentarif SWISSCOM: CHF 0,12 (ca. EUR 0,08)/Minute, Wochenendtarif SWISSCOM: CHF 0,10 (ca. EUR 0,07)/Minute

Für Gespräche vom Festnetz auf ausländische Mobilnetze wird ein Zuschlag von 0,30 CHF (ca. EUR 0,2) pro Minute verrechnet. Die Vorwahl muss auch im jeweiligen Ortsbereich innerhalb der Schweiz immer mitgewählt werden wobei eine 0 vorgestellt wird. Bei Telefonaten aus Österreich muss die 0 nicht vorgestellt werden. Die Vorwahl für Zürich ist ab sofort 044 (vorher 01). Bis März 2007 funktioniert die Vorwahl 01 noch.

Postlaufzeit von und nach Österreich 2 bis 3 Tage