





Länderinformationen über SCHWEIZ
|
|
Generelle Information: ALLGEMEINE INFORMATIONEN Staatsform Die schweizerische Eidgenossenschaft ist ein Bundesstaat mit 26 Kantonen (20 Kantone, 6 Halbkantone). Die Kantone sind laut Bundesverfassung souverän und üben als solche alle Rechte aus, die nicht der Bundesgewalt übertragen sind. Als Regierung fungiert der Bundesrat (Kollegialbehörde) mit 7 Mitgliedern, aus dessen Mitte jeweils auf ein Jahr befristet der Bundespräsident (2004: Josef Deiss) gewählt wird. Das Parlament besteht aus zwei gleichberechtigten Kammern: Nationalrat (Volksvertretung) mit 200 Mitgliedern, Ständerat mit 46 Mitgliedern (Kantonsvertretung - 2 Mitglieder pro Kanton bzw. 1 Mitglied pro Halbkanton) Fläche 41.285 km2 (etwas weniger als halb so groß wie Österreich) Bevölkerung 7,348 Mio. Einwohner (2002) davon 20,8% Ausländer (ca. 28.000 Österreicher); Bevölkerungsdichte 178 Personen/km Konfession 41,8% Römischkatholiken; 35,2% Protestanten; 4,3% Muslime; 3,3% übrige; 11,1% keine Religionszugehörigkeit Beschäftigungs- Zahl der Erwerbstätigen 2002: 4.172 Mio. (56,8% d. Bevölkerung), Struktur davon 24,7% ausländische Arbeitskräfte Beschäftigungsstruktur: 4,1% in Land- und Forstwirtschaft Städte Bundeshauptstadt Bern: 319.000 Einwohner (und dazugehörige Zürich 954.000 Einwohner Wirtschaftsräume, Genf 464.000 Einwohner Anfang 2001) Basel 401.000 Einwohner Lausanne 289.000 Einwohner Klima Im Allgemeinen wie in Österreich Historischer Überblick Die Entstehung der "Eidgenossenschaft" im 13. Jahrhundert geht auf den Bund der Waldstätten Uri, Schwyz und Unterwalden im Jahre 1291 zurück. Das Bewusstsein einer glorreichen Vergangenheit und erfolgreicher Schlachten ließ in den folgenden Jahrhunderten das noch heute für die Schweiz typische Nationalbewusstsein entstehen. Besonders geprägt wurde die Schweiz durch die Glaubensspaltung im 16. Jahrhundert. In die beiden folgenden Jahrhunderte fällt die Entwicklung des bis zur Gegenwart gültigen Neutralitätsprinzips. Am 12.4.1798 entstand mit dem ersten Versuch einer Einheitsverfassung die Helvetische Republik. Der "Freisinnige Schweizerische Bundesstaat" wurde am 6.11.1848 geschaffen. In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts richtete die Schweiz einen Wirtschaftsraum mit einheitlichem Zollsystem ein. Seit dem ersten Weltkrieg entwickelte sie sich zu einem industrialisierten Kleinstaat in Europa, der heute zu den reichsten Ländern der Welt zählt. Politische Parteien Die wichtigsten Parteien im Nationalrat (Nationalratswahl 2003) Sozialdemokratische Fraktion/SP (52 Sitze), Schweizerische Volkspartei/SVP (55 Sitze), Freisinnig-Demokratische Partei/FDP (36 Sitze), Christlich-Demokratische Volkspartei/CVP (28 Sitze), Grüne Partei (13 Sitze), Liberale Partei (4 Sitze), übrige Parteien 12 Sitze Die Kantone und ihre Sprachen Anteil der Sprachen in Bezug auf die Gesamtbevölkerung: 63,9 % Deutsch Mitgliedschaft in wirtschaftlich relevanten internationalen Organisationen UN, CD, EBRD, ECE, EFTA, Europarat, FAO, GATT / WTO, IAEA, IBRD, ICAO, ILO, IMF, ITU, OECD, UNESCO, UPU, WHO. Die Schweiz ist nicht Mitglied der EU. Mit der EU besteht im Rahmen der Schweizer Mitgliedschaft in der EFTA ein Freihandelsabkommen für industrielle und gewerbliche Produkte. Mit dem Fürstentum Liechtenstein besteht seit 1923 eine Zoll- und Währungsunion sowie ein Abkommen betreffend Übernahme des militärischen Schutzes. Abkommen mit Österreich
Landes- und Geschäftssprachen Je nach Landesteil Deutsch, Französisch oder Italienisch (siehe Kapitel: Die Kantone der Schweiz) Maße und Gewichte Währung 1,-- Schweizer Franken (CHF) = 100,-- Rappen (Centimes) 1 EUR = CHF 1,58099 (28. August 2006)) Elektrischer Strom 220V, 50 Hz, 3-poliger Stecker oder Europastecker; die dickeren Schukostecker können nicht verwendet werden Importbestimmungen Im Rahmen des EU-EFTA-Freihandelsabkommens besteht Zollfreiheit für gewerblich-industrielle Waren (Zolltarifkapitel 25-99) mit nachgewiesenem EU-Ursprung. Durch das Inkrafttreten des WTO-Abkommens ist auch die Teilnahme österreichischer Firmen an öffentlichen Ausschreibungen auf Bundes- und Kantonsebene möglich, da diese ab festgelegten WTOSchwellenwerten öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Siehe auch AWO-Fachreport "Ausschreibungsmarkt Schweiz" im Internet unter http://www.wko.at/awo/ch - Sonstige wichtige Adressen Österreichische Botschaft Kirchenfeldstraße 77/79 Österreichisches Generalkonsulat Seestrasse 161, Österreichische Honorarkonsulate Generalkonsulat Basel Tel.: +41 61 271 3535 Generalkonsulat Genf Tel.: +41 22 312 0600 Konsulat Chur Tel.: +41 81 257 0195 Konsulat Lausanne Tel.: +41 21 617 2894 Konsulat Lugano Tel.: +41 91 923 5681 Konsulat Luzern Tel.: +41 41 210 4182 Konsulat St. Gallen Tel.: +41 71 230 1970 Schweizerische Botschaft in Österreich Botschaft der Bundesrepublik Deutschland Angenehmste Reisezeit, Kleidung Es gelten die selben Empfehlungen wie für Österreich Einreisebestimmungen Österreichische Staatsbürger benötigen für die Einreise in die Schweiz und einen Aufenthalt bis zu drei Monaten einen gültigen Personalausweis oder einen Reisepass, dessen Gültigkeitsdatum maximal fünf Jahre überschritten werden darf. Impfungen Keine besonderen Vorschriften Zollvorschriften Gebrauchte persönliche Habe, die Reisende zu ihrem persönlichen Gebrauch mit sich führen oder die ihnen zu diesem Zweck voraus- oder nachgesandt wird, ist zollfrei. Zollfrei sind ferner auch Nahrungs- und Genussmittel zum Reiseverbrauch in den als zulässig erklärten Mengen (= Tagesbedarf einer Person). Für alkoholische Getränke und Tabakwaren wird die Zollfreiheit nur Personen mit einem Mindestalter von 17 Jahren und in folgenden Höchstmengen gewährt: alkoholische Getränke bis 15 % Vol.: 2 Liter und alkoholische Getränke über 15 % Vol.: 1 Liter Tabakwaren: 200 Stück Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Pfeifentabak Mitgeführte Geschenke: bis maximal CHF 300,-- (ca. EUR 200) abgabenfrei Die aktuellen Bestimmungen über die Einfuhr von Heimtieren, Waffen, Munition, Pflanzen, Früchten, Fleisch u.a. durch Privatpersonen können Sie an der Außenhandelsstelle Zürich einholen oder unter der Homepage der Eidgenössischen Zollverwaltung http://www.zoll.admin.ch/d/private/rv/reisen_einkaufen.php erfragen. Devisenvorschriften, Währungen In der Schweiz gibt es keine Beschränkungen im Zahlungsverkehr. Auch die Einfuhr von Valuten ist möglich. Man sollte jedoch beachten, dass größere Mengen an Bargeld bei der Einreise freiwillig vorgezeigt werden sollten, auch wenn dies nicht vorgeschrieben ist. Es passiert regelmäßig, das Personen mit einem großen Bargeldbestand nach der Herkunft dieser im Detail befragt werden. Der Euro wird als Zahlungsmittel oft akzeptiert, aber NICHT immer! Beförderungsmittel Taxi: Fahrpreis Flughafen Kloten bis Zürich / Stadtzentrum: ca. CHF 60,-- (ca. EUR 40); Fahrzeit: 20 - 30 Minuten, Zug (sehr zu empfehlen, oft schneller als Taxi): Fahrpreis Flughafen Kloten bis Zürich / Stadtzentrum: CHF 5,40 (ca. EUR 3,6); Fahrzeit: ca. 11 Minuten. Lokale Verkehrsmittel Sehr gut ausgebautes Straßenbahn- und Busnetz in den größeren Städten. Taxitarife Zürich: Grundtarif: CHF 6,-- (ca. EUR 4) zuzüglich CHF 3,50 (ca. EUR 2,3) pro km; eine Stunde Wartezeit: CHF 63,-- (ca. EUR 42) Geschäftszeiten Vielfach von Gemeinde zu Gemeinde verschieden. Im allgemeinen von 8.00 bis 18.30 Uhr (Geschäftszeit) bzw. von 8.00 bis 17.00 Uhr (Bürozeit). Am Montag haben manche Geschäfte bis 13.00 Uhr geschlossen, dafür jedoch am Samstag bis 16.00 Uhr geöffnet. In manchen Kantonen bzw. Gemeinden ist einmal wöchentlich Abendverkauf bis 21.00 Uhr. Öffnungszeiten der Banken: meist von 8.30 bis 16.30 Uhr. Zeitverschiebung, Sommerzeit (MEZ) wie Österreich Feiertage Siehe auch o.a. Bürozeiten Da Schweizer Feiertage kantonal bzw. regional sehr unterschiedlich geregelt sind, empfiehlt es sich, vor der Planung einer Reise mit der Außenhandelsstelle Zürich Kontakt aufzunehmen bzw. folgende Webseite zu konsultieren http://www.feiertagskalender.ch/index.php. Gesamtschweizer Feiertage 2006: 01 .und 02. Jänner (Neujahr), Wichtige regionale Feiertage in Zürich: Zürich Sechseläuten – 17. April 2006 Notrufe Polizei: 117 Trinkgelder i.a. keine, in Restaurants bis zu 5 % Post-, Telefongebühren Briefe/Ausland - Europa bis 20 g: A-Post (schnellere Zustellung): CHF 1,30 (ca. EUR 0,87); B-Post: CHF 1,20 (ca. EUR 0,8) Telefon- / Faxgebühr nach Österreich Wochentarif SWISSCOM: CHF 0,12 (ca. EUR 0,08)/Minute, Wochenendtarif SWISSCOM: CHF 0,10 (ca. EUR 0,07)/Minute Für Gespräche vom Festnetz auf ausländische Mobilnetze wird ein Zuschlag von 0,30 CHF (ca. EUR 0,2) pro Minute verrechnet. Die Vorwahl muss auch im jeweiligen Ortsbereich innerhalb der Schweiz immer mitgewählt werden wobei eine 0 vorgestellt wird. Bei Telefonaten aus Österreich muss die 0 nicht vorgestellt werden. Die Vorwahl für Zürich ist ab sofort 044 (vorher 01). Bis März 2007 funktioniert die Vorwahl 01 noch. Postlaufzeit von und nach Österreich 2 bis 3 Tage |